Eltern engagieren sich an der Musikschule
Von links nach rechts: Birgit Hollunder, Christine Schweiger (†),
Zöhre Erdogan, Anke Brockhaus, Alexandra Hengel,
Annabel Torlo und Gottfried Hartl (Leiter der Musikschule)
Die Elternvertretung trifft sich regelmäßig, um ihre Aufgaben zu besprechen und die anstehenden Projekte gemeinsam mit der Schulleitung zu planen.
Wofür ist die Elternvertretung zuständig?
Als Elternvertreter/als Elternvertreterin können Sie Folgendes tun und erreichen:
- Kommunikation zwischen Eltern und Musikschule verbessern
- an der Optimierung der Schulverhältnisse mitwirken
- sich für sozial verträgliche Unterrichtsgebühren einsetzen
- sich von der Schulleitung über alle wichtigen Fragen zur Schulentwicklung informieren lassen
- unterstützend bei der Vorbereitung und Durchführung von Musikschulveranstaltungen mitwirken
- sich in Politik und Wirtschaft für die Förderung der Bildungsarbeit von Musikschulen einsetzen
- bei Interessan an Sitzungen des Landesverbandes der Elternvertretungen (LEV) teilnehmen
- den Bildungsauftrag Musik fest in Stadt und Region verankern
Ein Elternvertreter/eine Elternvertreterin:
- kann aus der Stadt oder den umliegenden Gemeinden kommen
- bildet mit weiteren Personen die Elternvertretung der Musikschule Rosenheim
- ist ehrenamtlich tätig. In besonderen Fällen können Aufwandsentschädigungen gewährt werden